Montag, März 26, 2007

Immer nur mit Helm!

Diesen Artikel habe ich heute im Internet gelesen und musste gleich an den Abteilungsleiter Udo Krapf der "Radsportgruppe Blau-Weiß Buchholz e.V." denken. Udo kommt regelmäßig zu den Trainingsfahrten ohne Helm. Ich denke als Abteilungsleiter mit mehreren Jahrzehnten Rennrad-Erfahrung und als Vorbild für die Jugend (die bei diesen Trainingsfahrten mitfährt) sollte man mehr Verantwortung erwarten. Der folgende Artikel ist in der Hauptsache an Udo gerichtet. (Alle anderen fahren ja schon mit Helm):

Wer als Radfahrer auf der Straße besonders schnell unterwegs ist, muss
einen Sturzhelm tragen. Wem diese Helmpflicht nicht gefällt, muss damit leben,
dass ihm im Falle eines Verkehrsunfalls eine Mitschuld zur Last gelegt wird, die
Schadensersatzansprüche ausschließen kann. Dies hat nun das Oberlandesgericht
Düsseldorf (Az.: I-1 U 182/06) entschieden.

Der Fall: Ein 67 Jahre alter Hobbyradler hatte
schwere Kopfverletzungen erlitten, als er sich in einer unübersichtlichen
Rechtskurve plötzlich einem Traktor mit breitem Heuwender gegenüber sah. Die
Richter zeigten wenig Mitleid mit dem sportlichen Senioren: Während man dem
herkömmlichen Freizeitfahrer mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres
abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen
Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie
etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen. Die Richter
meinten, dass Rennradfahrer im eigenen Interesse (Obliegenheit) sich durch einen
Schutzhelm vor Kopfverletzungen, die im Falle eines Sturzes oder der Kollision
mit Kraftzeugen eintreten können, zu schützen.
Noch mehr Wissenswertes zum
Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr gibt es auf den Fahrrad und Recht Seiten von www.juracity.de.

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